DPhV erwartet von der KMK den umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte beim geforderten schulischen Umgang mit KI
• Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen durch den Dienstherrn ist Voraussetzung für kritisch-konstruktiven Umgang mit KI (z.B. Wahrung der Persönlichkeitsrechte) • Leistungsbewertungen dürfen final nur durch Lehrkraft vorgenommen werden Im Vorfeld der ersten Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) und angesichts fortschreitender Überlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) an Schulen warnt der Deutsche Philologenverband (DPhV) vor übertriebenen Erwartungen und plädiert [...]








