Auf ein Wort

DPhV mahnt KMK zu einheitlichem Vorgehen bei der Rechtschreibung

Heinz-Peter Meidinger

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

die Kultusministerkonferenz hat in ihrer letzten Sitzung im Juni der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zugestimmt – und seit Juli 2024 ist die Anpassung dieses Amtlichen Regelwerks nach Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgiens, Liechtensteins und Südtirols offiziell.

Worum ging es dabei und inwiefern ist dies für uns von Belang?

Die Anpassung des Amtlichen Regelwerks sieht u.a. Veränderungen des Schreibwandels durch die Aufnahme von Schreibvarianten und in der Zeichensetzung vor. So wird z.B. der erweiterte Infinitiv wieder verbindlich mit Komma abgetrennt. Beim Umgang mit der „geschlechtergerechten Schreibung“ sieht der Deutsche Rechtschreibrat keine Sonderzeichen im Wortinneren vor.

In den Bundesländern wird dies allerdings unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise in Schleswig-Holstein oder Hessen sind Abzüge bei der Notengebung beim Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung möglich. In Bayern und Sachsen ist dies zwar nicht erwünscht, hat aber in der Praxis der Notengebung keine Konsequenzen. Die Bildungsministerien in Bremen und im Saarland befürworten dagegen die Möglichkeit des Einsatzes des Doppelpunktes im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung. Bei anderen Bundesländern ist eine klare Positionierung nur schwer erkennbar.

Wir mahnen die Kultusminister und -ministerinnen hier zur Einheitlichkeit im Umgang mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung in der Schule. Ein Rechtschreib-Allerlei verwirrt alle Beteiligten. Deshalb sind wir froh über diesen Beschluss. Und nun muss die KMK im Interesse der lernenden Schülerinnen und Schüler konsequent für Klarheit sorgen. Es kann nicht sein, dass je nach kultusministerieller Besetzung der Umgang mit der deutschen Sprache an den Schulen unterschiedlich erfolgt. So soll denn auch die verbindliche Umsetzung in den Schulen laut Rat und bereits erfolgter Zustimmung der KMK spätestens zum Schuljahr 2027/2028 umgesetzt sein. Wir sind gespannt.

Der Rat der deutschen Rechtschreibung unter Vorsitz von Dr. Josef Lange betont in seinen Erläuterungen, dass die Schule der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen sei. Vorgaben für die schulische Bewertung seien jedoch nicht die Aufgaben des Rates – und dementsprechend unterschiedlich handhaben die Bundesländer noch den Umgang mit Sonderzeichen mit Geschlechterbezug sehr unterschiedlich, und zwar sowohl in der Vermittlung als auch in der Bewertung.

Der Deutsche Philologenverband hält die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung für bedeutsam und er respektiert sie. Wir halten die Beherrschung der deutschen Rechtschreibung für fundamental für gelingende Kommunikation und für Bildungserfolg. Sie dient der Chancengleichheit. Auf diese Bedeutung hat auch das Bundesverfassungsgericht jüngst hingewiesen.1 Wir folgen den Regeln des Deutschen Rechtschreibrates und wünschen uns dies auch für die Umsetzung im schulischen Unterricht. Ein Durcheinander in den Schulen können und wollen wir uns nicht leisten, schon gar nicht vor dem Hintergrund vieler weiterer bildungspolitischer Herausforderungen. Deshalb fordern wir die KMK hier zur einheitlichen Umsetzung auf – und sind gespannt, ob diese Einheitlichkeit, orientiert an den Regelungen des Deutschen Rechtschreibrats, bis 2027 umgesetzt sein wird. Arbeiten Sie gerne mit uns daran!

Mit herzlichen Sommergrüßen!

Ihre

Susanne Lin-Klitzing

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