Abiturbestenquote und Abiturdurchschnittsnote in Humanmedizin

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrem heutigen Beschluss in Erfurt dem Vorschlag des Deutschen Philologenverbandes entsprochen: Die Abiturbestenquote bei der Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin bleibt erhalten und wird auf mindestens zwanzig Prozent heraufgesetzt. Dies sieht die Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing als großen Erfolg für den Verband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer an.

Mit der Abiturbestenquote von mindestens zwanzig Prozent wurden und werden im Prozentrangverfahren der Länder treffsicher die besten Abiturientinnen und Abiturienten, die Medizin studieren wollen, aus jedem Bundesland ausgewählt und zugelassen: »Wir sind froh über diese Entscheidung, denn die Abiturnoten stellen den – empirisch nachweisbar – besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar!«

Weitere Vorschläge des DPhV liegen auf dem Tisch

Die Wartezeitquote entfällt und für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen sollen zwei weitere Faktoren von erheblichem Gewicht gegenüber der Abiturdurchschnittsnote einfließen, über die sich die Bildungsministerinnen und Bildungsminister in diesem Jahr noch einigen wollen. Hier schlägt der Deutsche Philologenverband folgende Vergabe vor: vierzig Prozent Abiturdurchschnittsnote, vierzig Prozent standardisierter Test, zwanzig Prozent medizinische Vorerfahrungen.

Die Länder haben sich heute der Kritik des Bundesverfassungsgerichtes in einem ersten Anlauf gestellt. Dies unterstützt der Deutsche Philologenverband und hofft auf die Berücksichtigung seiner Vorschläge bei den weiteren Beratungen im Laufe dieses Jahres.