Der Deutsche Philologenverband fordert von der Kultusministerkonferenz konsequentere Vereinbarungen mit mehr Vergleichbarkeit beim Abitur auf höherem Niveau als bisher:

»In das Abitur mit bis zu zwanzig Prozent ‘durchgefallenen‘ Kursen gehen zu können – damit setzt die Kultusministerkonferenz in der aktuellen Abiturverordnung das falsche Signal. Sie ermöglicht mehr Ungleichheit als nötig! Aktuell entscheidet jedes Bundesland für sich, ob seine Schülerinnen und Schüler vier oder sechs oder vielleicht sogar acht Kurse mit nicht ausreichender Bewertung in die Abiturwertung einbringen können. Wir brauchen aber gerade mehr Vergleichbarkeit und diese auf höherem Niveau, deswegen sollten es maximal zehn Prozent, also höchstens vier Kurse, sein«, erklärt Lin-Klitzing.

»Es kann immer mal ein Kurs ‘danebengehen’«, so die DPhV-Vorsitzende, »auch zwei oder drei – aber als Anreiz in die Verordnung zu setzen, dass acht von vierzig Kursen in der Oberstufe mit nicht ausreichend abgeschlossen werden dürfen, das ist eindeutig das falsche Signal für die Abiturienten auf ihrem Weg zum höchsten Bildungsabschluss.«

Die Abiturnote besteht zu zwei Dritteln aus den Kursnoten, die die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe erbracht haben, und zu einem Drittel aus den Abschlussnoten der Abiturprüfungen. Die Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen im Abiturprüfungspool sei wichtig, so Lin-Klitzing, aber mindestens ebenso wichtig, wenn nicht noch wichtiger sei es, die formalen Vorgaben im Zwei-Drittel-Bereich auf höherem Niveau zu vereinheitlichen.

Nur maximal zehn Prozent ‘durchgefallene’, also mit weniger als fünf Punkten bewertete, Kurse sollen zukünftig in die Abiturwertung eingebracht werden dürfen, so die konkrete Forderung des Deutschen Philologenverbandes, um mehr Vergleichbarkeit beim Abitur zu gewährleisten.

Immer wieder montags in der Sommerzeit stellt der Deutsche Philologenverband konkret umsetzbare Forderungen an die Kultusministerkonferenz.

Quelle: DPhV-PM vom 26. August 2019