Die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, fordert anlässlich des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland den Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. R. Alexander Lorz, und alle Kultusminister und Kultusministerinnen der Länder auf: »Das Grundgesetz gehört in die Lehrerbildung: Es muss in der ersten universitären Bildungsphase verankert werden!«

Aus Sicht der Bundesvorsitzenden des DPhV ist es zu kurz gedacht, wenn im Bezug auf mehr ‘Demokratieerziehung’ in der Schule immer nur mehr Forderungen an die Schule und den Unterricht gestellt werden. Das ist richtig und wichtig, aber grundlegender ist es, den Lehramtsanwärtern gleich zu Beginn des Studiums die Kenntnis und das Verstehen des Grundgesetzes zu vermitteln.

»Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer Haltung zu unserem Staat, die Basis für Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Schule. Vielen Lehramtsstudierenden sind die Art. 1, 2, 3, 6 und 7, 20, 30 und 33 des Grundgesetzes oft nicht geläufig: Die besondere Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Schulpflicht (Art. 7 GG), die über die Unterrichtspflicht hinausgeht, die daraus resultierende Konsequenz des Beamtenstatus für die Lehrkräfte, die im Dienst- und Treueverhältnis gegenüber ihrem Dienstherrn stehen und auf Grund der Schulpflicht nicht streiken dürfen! Auch die grundgesetzlich vorgeschriebene Sicherung des Religionsunterrichts (Art. 7 GG), bei dem Staat und Kirche die gemeinsame Verantwortung tragen. Und dass es unterschiedliche Erziehungs- und Bildungsaufträge in den Bundesländern (Art. 20 und 30 GG) gibt, mit denen man sich beschäftigen sollte, bevor man sich später in einem Bundesland bewirbt: All dies ist den Studierenden oft nicht bewusst!«, so Lin-Klitzing weiter.

»Uns Lehrkräften kann es nicht egal sein, in welchem Staate wir leben, bilden und erziehen, unsere Bildungs- und Schulpolitik ist föderal! Und dabei kann es uns nicht nur um ‘Demokratie lernen’ gehen, sondern vor allem auch um ein gemeinsames ‘Demokratie leben’, das in den Artikeln 1, 2, und 3 GG grundgelegt ist. Wir brauchen diesen gelebten gesellschaftlichen Konsens: außerhalb und innerhalb der Schule. Er muss mutig offensiv eingefordert werden!«, ist die DPhV-Bundesvorsitzende überzeugt. Anlässlich dieses Jahrestages kann es also nicht nur darum gehen, jedem Schüler und jeder Schülerin ein Grundgesetz in die Hand zu geben, wie das erfreulicherweise in vielen Ländern geschieht, sondern: »Das Grundgesetz muss mit den Lehramtsstudierenden gleich in der ersten universitären Bildungsphase diskutiert werden.« Hier appelliert der Deutsche Philologenverband an den Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. R. Alexander Lorz, der gleichzeitig Jurist und besonderer Kenner dieser Materie ist.

Dies kann gut und konkret umgesetzt werden, da die Lehramtsstudierenden in der Lehrerausbildung an der Universität ihre Fächer und Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften bzw. Pädagogik studieren. Das Grundgesetz gehört in die Phase der grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Fach-, Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und hier konkret in die Gesellschaftswissenschaften, fordert Lin-Klitzing.

PM vom 22. Mai 2019