Eine gute Entscheidung der KMK für den Hochschulzugang Medizin und ein Erfolg für den Deutschen Philologenverband!

»Unsere Forderungen sind erfüllt: Die Abiturbestenquote für Medizin wird auf dreißig Prozent erhöht und die Abiturdurchschnittsnote bleibt im Auswahlverfahren der Hochschulen entscheidend! Sehr gut!«, kommentiert die Bundesvorsitzende des DPhV, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz!

Im Juni letzten Jahres hatten die Kultusminister mit einem ersten Beschluss auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2017 zur Hochschulzulassung Medizin reagiert. Danach sollte die Abiturbestenquote zunächst auf mindestens zwanzig Prozent heraufgesetzt werden. Die Philologen forderten dreißig Prozent, denn die Abiturnote stellt einerseits den besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar und andererseits können mit einer dreißigprozentigen Abiturbestenquote auch Abiturientinnen und Abiturienten beginnen, die kein 1,0-Abitur haben. Dies wurde erfüllt: damit hat die Kultusministerkonferenz in ihrem heutigen Beschluss in Berlin dem Vorschlag des Deutschen Philologenverbandes entsprochen.

Für die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) hatte Lin-Klitzing vorgeschlagen, neben der Abiturdurchschnittsnote auch einen standardisierten Test und medizinische Vorerfahrungen zu berücksichtigen. Die Kultusministerkonferenz hat auch hier positiv entschieden, dass die AdHs im Umfang von sechzig Prozent erhalten bleiben: Neben der Abiturnote müssen für das Medizinstudium zwei weitere schulnotenunabhängige Kriterien herangezogen werden; eines ist erheblich zu gewichten, eines davon muss ein Studieneignungstest sein. Auch damit zeigt sich der Deutsche Philologenverband hochzufrieden. Neu ist als Kompensation für die Wartezeitquote eine zusätzliche Eignungsquote von zehn Prozent, in der die Länder schulnotenunabhängige Kriterien heranziehen.

Fazit: Die Länder haben sich der Kritik des Bundesverfassungsgerichtes gestellt. Der Deutsche Philologenverband konstatiert dankbar eine deutliche Stärkung des Abiturs und der Abiturnote in diesem KMK-Beschluss! Und auch für die Bewerber, die jetzt in der Warteschleife stehen, werden verträgliche Regelungen getroffen. »Ein gutes Ende dieser durchaus schwierigen Situation!«, resümiert die DPhV-Vorsitzende.