Für den DPhV sind Beamtenstatus und Streikrecht unvereinbar

»Wir wollen, dass Lehrkräfte Beamte sind und eine verlässliche Schule für Eltern und Schüler garantieren!«, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing. Die GEW will das nicht und will Lehrkräfte grundsätzlich als Tarifbeschäftigte einstellen lassen. »Hier scheiden sich die Geister«, so Lin-Klitzing.

»Für die bei uns organisierten Lehrkräfte ist klar, dass sie ihren Teil für die Erfüllung der Schulpflicht als Beamte leisten. Das schließt ein gleichzeitiges Streikrecht aus und entspricht Art. 7 des Grundgesetzes: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.«

Hintergrund der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts Mitte Januar 2018 waren vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Streikverbot für Beamte richten. Verbeamtete Lehrkräfte hatten an Protest- bzw. Streikmaßnahmen der GEW teilgenommen. Ihre Teilnahme wurde disziplinarrechtlich geahndet, dadurch fühlten sie sich in ihren Grundrechten eingeschränkt.

»Nicht mit uns!«, ist die klare und eindeutige Position der Vorsitzenden des Deutschen Philologenverbandes. »Wir nehmen unser Beamtenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wahr!«