Ungleiche Rente zwischen Ost und West

Die Bundesregierung hat ein Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vorgelegt. Mit diesem Gesetz strebt die Bundesregierung die Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse und die Anwendung gleichen Rechts in ganz Deutschland an.

Nach fast 27 Jahren deutscher Einheit war es endlich an der Zeit, noch bestehende Unterschiede zwischen Ost und West zu beseitigen. 2010 waren im Tarifgebiet Ost die Gehälter im öffentlichen Dienst der Länder an das Tarifgebiet West angeglichen. In der Tarifrunde 2015 wurde weiterhin die Angleichung der Jahressonderzahlung bis 2019 beschlossen. Damit ist im Jahr 2019 die Angleichung der Einkommen der Beschäftigten im Gebiet der ehemaligen DDR, die unter den Tarifvertrag der Länder fallen, an das Tarifgebiet West abgeschlossen. Gleichzeitig werden 2017 auch die Diplomlehrer, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ausgebildet und eingruppiert sind, den übrigen Gymnasiallehrkräften gleichgestellt; das heißt, die 2006 beschlossene stufenweise Angleichung an die Gehälter der EG 13 SR ist dann vollzogen.

Gleiche Rentenansprüche für gleiches Einkommen

Seit der Wiedergewinnung der deutschen Einheit sind in den vergangenen 25 Jahren viele Lehrkräfte in Rente gegangen, die sowohl Rentenansprüche aus Zeiten ihrer Tätigkeit in der ehemaligen DDR und Rentenansprüche nach 1990 erworben haben. Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts lagen die Löhne im Beitrittsgebiet deutlich unter denen in der alten Bundesrepublik. Entsprechend des damaligen Lohniveaus wurde der Rentenwert Ost festgelegt. Die Rentensteigerungen folgten dann den Steigerungen der Löhne. Damit sich das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern bei der späteren Rente nicht verfestigt, wurden die Einkommen höhergewertet. Deshalb wurde geregelt, dass die Ost-Löhne für die Ermittlung der Entgeltpunkte mit einem gesetzlich festgelegten Faktor, der den Lohnabstand zwischen beiden Rentengebieten widerspiegelt, hochgewertet worden sind. Da der Durchschnittsverdienst im Beitrittsgebiet bis heute nicht erreicht ist, erfolgt bis zum jetzigen Zeitpunkt die Höherwertung der Einkommen im Osten.

Diese aktuelle Hochwertung der Ost-Löhne für die Ermittlung der Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung begünstigt also derzeit die Beschäftigten im Rentengebiet Ost. Eine gleichhohe Beitragszahlung führt in den neuen Bundesländern zu einem höheren Rentenertrag als in den alten Bundesländern. Im Jahr 2016 lag dieser um acht Prozent höher.

Angleichung der Renten in Anpassungsschritten bis 2024

Der Deutschen Philologenverband verfolgt das Prinzip der Gleichbehandlung der beschäftigten Lehrkräfte in ganz Deutschland. Mit dem vorliegenden Entwurf wird dies realisiert. Mit der angestrebten Renteneinheit wird auch die Mobilität der Lehrkräfte unterstützt. Wer bisher seine Arbeitsstelle zwischen den Rentengebieten Ost und West wechselte, wurde dann jeweils nach dem Rentenrecht des jeweiligen Gebietes bei seinem Einkommen behandelt, was sowohl negative als auch positive Auswirkungen haben konnte. Die Anwendung nur eines einheitlichen Rentenrechts trägt deutlich zur Gerechtigkeit bei den Beschäftigten im Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder bei.

Allerdings wird nicht sofort die Angleichung der Renten vollzogen, vielmehr erfolgt dies in Anpassungsschritten bis 2024. Die Tarifpartner haben somit die Möglichkeit in den Bereichen, in denen die Angleichung der Gehälter Ost an West noch nicht vollständig vollzogen ist, diese Angleichung in den jeweiligen Tarifverhandlungen zu erreichen. Finanzielle Überforderungen der Arbeitgeber sollen damit vermieden werden.

Rentengerechtigkeit herstellen war überfällig

Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Deutschen Philologenverbandes, bezeichnet dieses Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung fast 27 Jahre nach der Wiedervereinigung als überfällig. So werde ein Beitrag zur Rentengerechtigkeit und zur Stärkung der inneren Einheit in Deutschland geleistet.

Die Höherwertung der Einkommen im Osten verliert durch die Angleichung der Löhne ihren Sinn; heute sind die Unterschiede zwischen einzelnen Branchen und einzelnen Regionen größer als zwischen den Rentengebieten Ost und West. Damit sind die unterschiedlichen Rentenberechnungen überholt und die Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West überfällig.

Für bereits sich im Ruhestand befindliche Lehrkräfte, die im Tarifgebiet Ost tätig waren, führt die Angleichung neben den allgemeinen jährlichen Rentenanpassungen zu höheren Rentenzahlungen. Da diese ehemaligen beschäftigten Lehrkräfte nur geringe Anwartschaften aus der Zusatzversorgung in der VBL Ost aufbauen konnten, verbessert sich durch die Rentenangleichung deren soziale Lage.

Steffen Pabst & Rainer Starke